Ehrenordnung - Kreisreiterbund

Kreisreiterbund Kassel Stadt und Land
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Ehrenordnung

Der Kreisreiterbund
Ehrenordnung:
1. Der Kreisreiterbund Kassel-Stadt und Land e.V. kann in Anerkennung besonderer Verdienste um den Reit-, Fahr-, Voltigier- und Breitensport im Landkreis und der kreisfreien Stadt Kassel folgende Ehrungen vorzunehmen:
Verleihung der Ehrennadel in Bronze, Silber und Gold
2. Die Ehrennadel des KRB dient Repräsentationszwecken sowie als Auszeichnung für Erfolge bei Meisterschaften auf nationaler oder internationaler Ebene. Sie kann für ehrenamtliche Tätigkeiten innerhalb der Mitgliedervereine sowie des KRB und für hervorragende Leistungen an Reiter, Fahrer und Voltigierer der angeschlossenen Mitgliedsvereine verliehen werden.
Die Ehrennadel in Bronze wird verliehen für:
1.1 langjährige verdienstvolle Tätigkeit (15 Jahre)
1.2 die Hessen- und Landesmeister aller Disziplinen und die an 2. und 3. Stelle Platzierten einer Deutschen Meisterschaft.

Die Ehrennadel in Silber  wird verliehen für:
2.1 langjährige verdienstvolle und besonders hervorragende Tätigkeit im Bereich des KRB und seiner angeschlossenen Vereine (20 Jahre, Ausscheiden über diese Zeit hinaus im KRB > Ehrenbeirat, Ehrenvorsitzender)
2.2 Deutsche Meister und Teilnehmer an Europa- oder Weltmeisterschaften

Die Ehrennadel in Gold wird verliehen für:
3.1 besonders hervorragende verdienstvolle Tätigkeit über den kreis- und Vereinsrahmen hinaus im Bereich des Verbandes der Reit- und Fahrvereine von Kurhessen und Waldeck sowie des HRFV (25 Jahre)
3.2 Europa- oder Weltmeister und Teilnehmer an Olympischen Spielen.

3. Mit der Verleihung wird eine Urkunde ausgehändigt.
4. Antragsberechtigt sind die angeschlossenen Mitgliedsvereine und der Vorstand des KRB. Der Antrag soll mit Begründung drei M onate vor der Ehrung bei der Geschäftsstelle vorliegen.
5. Die Verleihung von Auszeichnungen erfolgt einmal im Jahr. Sie soll möglichst bei der jährlichen Mitgliederversammlung des KRB erfolgen. Bei Vereinsjubiläen ist im Antrag darauf hinzuweisen, dass die Auszeichnung anlässlich der Jubiläumsveranstaltung vorgenommen werden soll.
6. Der Vorstand des KRB entscheidet über die Verleihung der Auszeichnung mit der jeweiligen Ehrennadel. Er kann durch Beschluss Auszeichnungen mit Ehrenurkunden aberkennen, wenn der Besitzer aus seinem Mitgliedsverein ausgeschlossen worden ist.
7. Bei Vereinsjubiläen werden den Mitgliedsvereinen folgende Zuwendungen für die Vereinsförderung zuteil:
  25-jähriges Vereinsjubiläum  €   25,00
 50-jähriges Vereinsjubiläum  €   50,00
  75-jähriges Vereinsjubiläum  €   75,00
100-jähriges Vereinsjubiläum  €  100,00

Bei sonstiges Jubiläen entscheidet der Vorstand im Einzelfall.
Mit der Überreichung der Zuwendung wird eine Urkunde ausgehändigt.

Kassel, genehmigt durch die Mtgliederversammlung am 28.04.2003
Kreisreiterbund Kassel Stadt und Land
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